Hinweisgeberschutz
Die Rechtsanwaltskanzlei Dorschner bietet Unternehmen und sonstigen Organisationen die Bereitstellung einer Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG / Whistleblower-Richtlinie) als anwaltliche Ombudsperson an. Der Vorteil für die Unternehmen ist, dass sie (ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtend) eine outgesourcte interne Meldestelle (als Alternative zur externen Meldestelle, wie Behörden) anbieten, welche die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt, ohne eigene Kapazitäten dafür bereitstellen zu müssen. Der Vorteil […]
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