Hinweisgeberschutz

Die Rechtsanwaltskanzlei Dorschner bietet Unternehmen und sonstigen Organisationen die Bereitstellung einer Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG / Whistleblower-Richtlinie) als anwaltliche Ombudsperson an. Der Vorteil für die Unternehmen ist, dass sie (ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtend) eine outgesourcte interne Meldestelle (als Alternative zur externen Meldestelle, wie Behörden) anbieten, welche die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt, ohne eigene Kapazitäten dafür bereitstellen zu müssen. Der Vorteil gegenüber rein software-gestützten Angeboten ist, dass die inhaltliche Befassung mit den gemeldeten Sachverhalten gleich durch die Ombudsperson erfolgt und nicht nur die Weiterleitung an Unternehmensverantwortliche erfolgt. Der weitere Vorteil einer anwaltlichen Ombudsperson ist, dass keine Schulung eigener Mitarbeiter erforderlich ist und die erforderliche Vertraulichkeit durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gewährleistet wird (einschließlich Zeugnisverweigerungsrecht von Rechtsanwälten). Zudem wird eine juristisch-fachliche Beurteilung der eingehenden Hinweise und ggf. erforderlichen Untersuchungen sowie abgeleiteten Folgemaßnahmen gewährleistet.

Sprechen Sie uns gern hinsichtlich eines individuellen Angebots an.